Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unseren Fahrdienst. Ob Krankenfahrt, Rollstuhltransport oder Kinderbeförderung – wir bringen Sie sicher, zuverlässig und mit Herz ans Ziel.
Sie können telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular eine Fahrt anfragen.
Ab Pflegegrad 3 Vor Fahrtantritt ist es wichtig bei Ihrem zuständigen Arzt einen Transportschein für die anstehende Fahrt ausstellen zu lassen.
Ja – wir fahren im gesamten Havelland, Brandenburg und auf Wunsch auch nach Berlin.
Bei entsprechender Verordnung und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist eine Direktabrechnung möglich.
• oder eine Genehmigung für Serienfahrten (z. B. Dialyse, Chemo)
Ja – unsere Fahrzeuge sind mit Rampen oder Hebebühnen ausgestattet und für Rollstuhltransporte geeignet.
Ja, wir bieten sichere Schüler- und Kinderbeförderung mit geprüften Kindersitzen und geschultem Personal.
Ja – Begleitpersonen sind bei uns herzlich willkommen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist die Mitfahrt kostenfrei und kann ebenfalls über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Fahrten sind aber je nach Verfügbarkeit möglich. Rufen Sie uns einfach an!
Unsere Flotte umfasst barrierefreie Fahrzeuge mit Rampe oder Hebebühne – geeignet für Rollstuhl- und Tragestuhltransporte. Auch Kindersitze und Sitzerhöhungen sind vorhanden.
In der Regel benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Bei Serienfahrten (z. B. Dialyse, Chemo, Bestrahlung) ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Für Kunden ab 100 KG im Rollstuhl - Bitte den Hinweis bei der Fahrtbestellung angeben, sodaß dann das geeignete Fahrzeug hinterlegt kann.
Damit wir Ihre Fahrt optimal planen und sicher durchführen können, bitten wir Sie, folgende Angaben bereitzuhalten:
Rollstuhl: Wird ein Rollstuhl benötigt oder bringen Sie einen eigenen mit? (z. B. Standard-, Pflege- oder Elektrorollstuhl)
Gewicht: Bitte geben Sie das ungefähre Gewicht inkl. Rollstuhl an – wichtig für die Fahrzeugplanung.
Wohnsituation: In welchem Stockwerk wohnen Sie? Gibt es Treppen, einen Treppenlift oder eine Rampe?
Transportschein: Bitte lassen Sie sich rechtzeitig einen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) ausstellen und senden Sie uns diesen vorab zu.
Zuzahlungsbefreiung: Falls vorhanden, legen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis der Krankenkasse vor.
Begleitung: Bei Demenz oder eingeschränkter Orientierung ist eine Begleitperson erforderlich.
Für Kunden ab 100 KG im Rollstuhl - Bitte den Hinweis bei der Fahrtbestellung angeben, sodaß dann das geeignete Fahrzeug hinterlegt kann.
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